Ihre Garantie bleibt gültig, wenn Sie Wartungsarbeiten bei uns durchführen?
Müssen die Wartungsarbeiten im Netzwerk durchgeführt werden, um die Herstellergarantie zu behalten?
Es gab eine Zeit, in der der Händler den Autofahrer verpflichtete, seine Wartungsarbeiten während der Garantiezeit bei ihm durchzuführen, andernfalls würde er diese verlieren.
Doch diese Zeiten sind vorbei.
Die Europäische Kommission stellt klar, dass der Verbraucher das Recht hat, sein Fahrzeug in der Werkstatt seiner Wahl warten und reparieren zu lassen, sei es bei einem autorisierten Reparaturdienst oder einem unabhängigen Reparaturbetrieb, auch während der Garantiezeit (und deren möglichen Verlängerungen).
https://www.moniteurautomobile.be/conseils-auto/entretien/faut-il-realiser-lentretien-dans-le-reseau-pour-conserver-la-garantie-constructeur.html
Was sind die Gewohnheiten der Autofahrer? An wen wenden sie sich hauptsächlich für Reparaturen und Wartungsarbeiten an ihrem Fahrzeug? Insbesondere wenn das Auto weniger als 2 Jahre alt ist?
Sind sie ausreichend über ihre Rechte und die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten informiert?
Im Allgemeinen hat der Fahrzeughalter die Wahl, sich zu wenden: An eine Werkstatt der Automarke seines gekauften Autos. Und in der Regel wird er sich aus Bequemlichkeit oder Vertrauen direkt an den Händler wenden, bei dem er das Auto gekauft hat.
An eine unabhängige, oft herstellerunabhängige Mehrmarkenwerkstatt (völlig unabhängig oder als Teil einer Kette wie z.B. Midas)Allerdings zeigt eine Vielzahl von Umfragen, dass über 80% der neuen Fahrzeughalter (für ihr weniger als 2 Jahre altes Fahrzeug und somit während der gesetzlichen Garantiezeit) ihre Reparaturen und Wartungsarbeiten im Markennetzwerk durchführen.
Dies, obwohl allgemein anerkannt wird, dass die Preise im Markennetzwerk höher sind als die von unabhängigen Werkstätten angebotenen Preise. Warum also dieses Verhalten?
Es stellt sich heraus, dass nur wenige Autofahrer wissen, dass sie sich an die Werkstatt ihrer Wahl wenden können, um die Reparaturen und Wartung ihres Autos durchzuführen. Auch während der Zeit, in der ihr Fahrzeug noch unter Garantie steht!
Die Garantie bleibt nämlich bestehen, im Gegensatz zu dem, was viele glauben. Diese falsche Aussage, dass die Garantie verfällt, sobald man das traditionelle Netzwerk verlässt, wird von den Händlern geschickt aufrechterhalten.
Insbesondere nach dem Kauf eines Neuwagens.
Die Händler zögern nicht, den Kunden daran zu erinnern, dass die Wartungen zwingend in ihrem Zentrum durchgeführt werden müssen. Oder zumindest bei einem Händler derselben Automarke. Andernfalls riskieren sie, dass ihnen die Gewährleistung für das Auto, die ihnen angeboten wird (für die ersten 2 Vertragsjahre oder länger im Falle einer erweiterten Garantie), verweigert wird.
Dieses Vorgehen dient natürlich der Kundenbindung. Und die Werkstatt möchte sich die Wartungen und Reparaturen am Auto sichern (die jeweils zusätzliche Einnahmen für die Werkstatt bedeuten).
Wartung Ihres Fahrzeugs, was Sie wissen sollten:
Seit der Einführung der Verordnung 1400/2002/EG der Europäischen Kommission, die den freien Wettbewerb im Bereich der Kfz-Wartung ermöglicht, kann ein Autofahrer frei die Werkstatt (Vertragshändler oder unabhhängige Werkstatt) wählen, in der er sein Fahrzeug warten oder reparieren lassen möchte.
Dabei bleibt die Anwendung der Fahrzeuggarantie erhalten.
Sie können also frei den Ort wählen, an dem Sie Ihr Auto warten/reparieren lassen möchten.
Nutzen Sie den Wettbewerb auf dem Markt des Kfz-Services und profitieren Sie vielleicht von gerechteren Preisen als denen, die von den Händlern (manchmal unangemessen) verlangt werden.
Wenn Sie einen guten Automechaniker kennen, zögern Sie nicht, ihn zu kontaktieren, wenn er günstigere Preise anbietet.
Holen Sie immer vorab einen Kostenvoranschlag ein.
Zur Beseitigung jeglicher Zweifel sei auch darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen jeder unabhängige Automechaniker Zugang zu allen technischen Wartungsinformationen (detaillierte Fahrzeugspezifikationen, verfügbare Zulieferer und Ersatzteile) aller Automarken hat.
Sie haben somit die Gewissheit, dass auch ein unabhängiger Mechaniker auf alle Daten Ihres Fahrzeugs zugreifen kann. Und dass Wartungs-/Reparaturarbeiten fachgerecht durchgeführt werden ...
Was tun, wenn der Vertragshändler widerspricht?Was passiert, wenn der Vertragshändler die Inanspruchnahme Ihrer Garantie ablehnt, mit der Begründung, dass Wartungsarbeiten oder Reparaturen außerhalb des Markennetzwerks durchgeführt wurden? Vertragshändler stehen oft in einer starken Position, weshalb sich Privatpersonen häufig an sie wenden. Im Falle eines Widerspruchs beginnt oft ein Kräftemessen...
Sollten sie den Fall haben, erinnern Sie die Garage daran, welche neuen gesetzlichen Bestimmungen für die Wartung und Reparatur eines Autos gelten.
Im Falle einer Ablehnung wenden Sie sich direkt an die Zentrale des Automobilherstellers und schildern Sie das Problem sowie die gleichen Argumente.
Als letztes Mittel sollten Sie die Justiz um Klärung dieses Streits ersuchen. Wenn Sie eine umfassende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, wird Ihnen diese Versicherung selbstverständlich sehr nützlich sein.
Zu beachten: Für den Erhalt der Garantie ist bekannt, dass Reparaturen/Wartungsarbeiten nicht unbedingt beim Markennetzwerk durchgeführt werden müssen. Der Fahrzeughalter ist jedoch verpflichtet, die Wartungsarbeiten gemäß den vom Automobilhersteller empfohlenen Intervallen durchzuführen (konsultieren Sie das Wartungshandbuch des Fahrzeugs).
http://assurance.be/ma-voiture/entretien-reparations-voiture.html
Daher zögern Sie nicht, die Wartungsarbeiten bei uns durchführen zu lassen.
Bei uns sind die kleinen Auto-Schwachstellen bestens bekannt, und wir können mit guten Argumenten die Garantieleistungen schneller durchsetzen als Sie es selbst könnten.
© Tous droits réservés